Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Konkret dürfen die Beamten bei der Kontrolle am Grenzübertritt sogenannte Metadaten über Anrufe, SMS, E-Mails und Fotos kopieren. Kommunikationsinhalte sollen allerdings nicht gespeichert werden.Ja nee, klar. An der Stelle ist dann Vertrauen in den Rechtsstaat angesagt, denn das machen sie ja nicht vor den Augen des Opfers. (Danke, Jonathan)