Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Und der Hammer:
In einer Mitteilung an die Staatsanwaltschaft hielt ein Ermittler sogar fest, dass der Text vom Duktus wie auch vom Inhalt her eher einem Erwachsenen zuzuordnen sei.Das war aber der Staatsanwaltschaft wurscht. Laptop ist Laptop, da wird durchsucht!
Der eine oder andere von euch wird jetzt vielleicht entsetzt sein, dass ich es hier so aussehen lasse, als ob die Arbeits-IT bei der Justiz im Wesentlichen aus beschlagnahmten Rechnern aus irgendwelchen Kriminalfällen bestehe. Nun, äh, wusstet ihr das nicht? So funktioniert das in unserem Land. Ich hab mir das mal so von einem Richter erklären lassen. Die Justiz sei ja völlig unzureichend mit Geld ausgestattet, und den bliebe ja in der Praxis auch gar nichts anderes übrig, um sich überhaupt arbeitsfähig zu halten. Die Justiz darf das nicht einfach so machen. Das muss schon ein Tatmittel bei einer Straftat sein, eine Ordnungswidrigkeit reicht nicht. Und zur Beweissicherung gesicherte rumstehende PCs reichen nicht, das muss Tatmittel in der zur Last gelegten Straftat sein. Aber das kann man im Zweifelsfall möglicherweise auch etwas weiter auslegen.
Update: Ach nee, die Frage, ob ein Computer Tatwerkzeug einer Beleidigung sein kann, hat es sogar schon bis zum OLG Düsseldorf geschafft, und die haben "nein" gesagt. Mailt mir gerade einer, bei dem die genau das versucht hatten, und der mit Hinweis auf dieses Urteil seine Kiste wiedergekriegt hat.