Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Dem konnte sich das OLG nicht anschließen und urteilte, dass wenn sie das nicht trennen können, aus welchen Gründen auch immer, dann dürfen sie halt gar nichts aufzeichnen. Zu viel Speichern wegen Inkompetenz geht jedenfalls nicht. Grundrechtsschutz hängt nicht von der Haushaltslage der überwachenden Behörde ab.
Money Quote:
Die technische Ausstattung muss den (verfassungs)rechtlichen Vorgaben entsprechen. Verwaltungsinterne Probleme bei der Beschaffung der erforderlichen Hard- und Software rechtfertigen keinen Grundrechtseingriff.*Strike*! Das ist dann wohl auch für die ganzen anderen halbgaren Abhörinfrastrukturen den Gnadenschuss. Sehr schön! (Danke, Ulf)