[l] Dass es beim Umzug eines Telefonanschlusses und/oder einer Telefonnummer immer wieder zu Verkackern kommt, ist nichts neues. Neu ist, dass mal ein Opfer eine einstweilige Verfügung beantragt. Die Opfer waren zwei Rechtsanwälte. Die Einstweilige Verfügung setzte der Telekom eine Frist von 24 Stunden und wurde per Gerichtsvollzieher zugestellt. Bei Nichtumsetzung drohte der Telekom eine Geldstrafe von 250000 Euro und dem Geschäftsführer drohte Haftstrafe.