Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Dafür gibt es einen Grund. Den findet man im zuständigen Staatsvertrag. Ich zitiere mal:
§ 5Die sind ausgenommen! Alle anderen Firmen müssen zahlen, aber nicht die Privatsender. WTF?Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
- den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten oder den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern oder
Einen via-Link gibt es diesmal nicht, weil der zum Handelsblatt ginge, und auf die linke ich nicht. (Danke, Markus)