Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Das BKA und das BSI weisen deshalb zusätzlich darauf hin, dass das Abspeichern dieses Fotos beziehungsweise eine Besitzverschaffung einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie darstellt.Der Lacher ist ja, dass GENAU DIESES SZENARIO damals angesprochen wurde von den Sachverständigen. Genau deshalb ist es bekloppt, den Besitz von Hackertools oder Pornographie oder was auch immer unter Strafe zu stellen, weil Szenarien denkbar sind, in denen der Empfänger gar nichts dafür kann, dass ihm ein Bild untergejubelt wird. Ach was, völlig realitätsfremd, hieß es damals.
Übrigens, weil sich ja nicht jeder mit den verschiedenen Abstufungen des kriminellen Milieus auskennt: der "BKA-Trojaner" ist nicht der "Bundestrojaner", auch wenn der Bundestrojaner vom BKA kommt und auch offensichtlich illegal ist. Achtung, Verwechslungsgefahr!