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Seinem Justiz- und Verbraucherschutzsenator Braun wird vorgeworfen, als Notar dubiose Immobiliengeschäfte beglaubigt zu haben, in Serie und zum Schaden kleiner Leute, die in Schrottimmobilien investierten. Braun hat die Vorwürfe als "unrichtig" zurückgewiesen und die Notarkammer gebeten, sie "zu bewerten". Die Kammer hielt sich zunächst bedeckt, man will den Fall erst intern besprechen.Das Prinzip geht so, dass betrügerische Immobilienvertriebe den Leuten mit dem Versprechen von Steuerersparnis minderwertige Wohnungen aufschwatzen, und das muss dann natürlich auch schnell gehen, damit der Kunde keine Zeit hat, sich zu informieren. Da braucht man dann einen flexiblen Notar für, der auch schnell-schnell auf Zuruf verfügbar ist, auch mal am Wochenende oder mitten in der Nacht. Na und was sagt denn jetzt die Notarkammer?
Strafbar ist diese Hopplahopp-Beglaubigung nicht, bestätigt die Notarkammer. Ein Notar muss den Käufer nur warnen, wenn er weiß, dass es um Schrottimmobilien geht. Das habe er nicht gewusst, sagt Senator Braun. Unabhängige Berliner Verbraucherschützer bezweifeln das.Um das Bild zu vervollkommnen: in Berlin soll es nur etwa zehn Notare gegeben haben, die mit solchen Immobilienvertrieben Geschäfte gemacht haben.