Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
In zwei Fällen missglückte die Installation, weil es technische Schwierigkeiten gegeben habe. Im dritten Fall sei der Verdächtige festgenommen worden, sodass eine Installation der Software nicht mehr notwendig war.Die BESTEN der BESTEN der BESTEN, SIR!
"Der Einsatz der Software ist aber aus unserer Sicht rechtlich zulässig", betonte Haase. Weitere Einsätze gebe es derzeit zwar nicht, erneute Versuche seien daher aber nicht ausgeschlossen.Das kann man ja einfach unter Fortbildung abrechnen dann. Oder so. Hier ist die offizielle Pressemitteilung. Wenig überraschend ging es in keinem Fall um Terror, Mord oder Bombenanschläge sondern es waren alles Drogendelikte. (Danke, Gerry)