Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Vor allem die geplante Auskunftspflicht, wonach privaten Stellen wie Banken, Telekommunikationsunternehmen, Anbieter von Telediensten oder Fluggesellschaften künftig Informationen über Verdächtige unverzüglich, vollständig, richtig und in geeignetem Datenformat an den Verfassungsschutz und andere Geheimdienste herausgeben müssten, kollidiere mit dem sogenannten Trennungsgebot, warnte der Jurist bei einer Anhörung (PDF-Datei) im Innenausschuss des Bundestags am Montag. Dieses besage, dass Nachrichtendienste keine polizeilichen Befugnisse haben dürften.Sonst geht es noch gut, ja? Auskunftspflicht an den Verfassungsschutz?!?
Das geht noch weiter und wird immer übler. Bei dieser Stelle hier habe ich mich direkt angesprochen gefühlt:
So würden künftig unter dem Begriff des "Aufstachelns" etwa das bloße Befürworten von Gewalt, Sitzblockaden und kritische journalistische Kommentare mit einer unterstellten einschlägigen "geistigen Wirkung" erfasst.Na super, Lex Fefe.
Kritikwürdig sei, dass eine Mitteilung über erfolgte Überwachungsmaßnahmen teils unterbleiben könne und so Betroffenen die Möglichkeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen, aus der Hand genommen werde.Wer sich jetzt denkt, das klingt alles so übel, dass sich unmöglich jemanden finden könne, der das gutheißt, der sieht sich getäuscht:
Als "sehr gelungen" bezeichnete Alexander Eisvogel, Vizepräsident beim Bundesamt für Verfassungsschutz, den Entwurf.