Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Unsere Beamten halten sich strikt an das, was sie dürfen“, sagte Friedrich der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Die Behauptung, sie hätten mehr gemacht, ist falsch.“Das ist ein erbärmlicher Versuch, von der Tatsache abzulenken, dass schon der Einsatz einer solchen Software ein Verfassungsbruch ist, unabhängig davon ob sie auf den Nachladen-Knopf gedrückt haben oder nicht. Und wie transparent er hier versucht, Patriotismuspunkte für die Verteidigung der Polizei einzuheimsen, und deren guten Ruf zum Abdichten der Lecks in seiner Argumentation zu nutzen. Ekelhaft. Wenn wir jemanden hätten, der seinen Job als Opposition ernst nimmt, würde er dafür ordentlich Feuer unter dem Hintern kriegen.
Und dass er die Malware-Installationsfunktion auch noch verteidigt, spätestens dafür muss er mit Rücktrittsforderungen abgestraft werden. Das darf sich ein Innenminister nicht leisten, und der Friedrich ist auch noch Jurist! Das ist völlig unakzeptabel. Wo bleibt der Aufschrei? Der ist untragbar und muss da weg.
Oh und auch die Leutheusser-Schnarrenberger ist mir zu zurückhaltend gerade.
„Wenn eine Überwachungssoftware das Nachladen von Funktionen ermöglicht, kann die Telefonüberwachung zur Online-Durchsuchung mutieren, für die rechtlich ganz andere Maßstäbe gelten“, sagte Frau Leutheusser-Schnarrenberger der Sonntagszeitung.Was heißt hier "kann"?
Update: Hab ich verwechselt, die war Beschwerdeführerin bei der Vorratsdatenspeicherung, nicht beim Bundestrojaner.