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"Hier werden zum einen Missverständnisse verbreitet und zum anderen vom Chaos Computer Club (CCC) falsche Behauptungen in die Welt gesetzt", sagte Herrmann der Passauer Neuen Presse.Was für eine Frechheit! Bei so einem Vorwurf würde man ja denken, dass er auch etwas konkretes benennen kann, was wir angeblich falsch gemacht haben sollen, aber da haben seine PR-Berater offensichtlich noch nichts gefunden:
Was der Club konkret falsch gemacht habe, sagte der Minister nicht.Na super.
Aber wartet, wird noch besser! Ein Money Quote jagt das nächste!
[Unions-Bundestagsfraktionsvize Günter Krings] warf im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung dem CCC vor, er habe die Sicherheitsbehörden des Bundes leichtfertig unter Generalverdacht gestellt.Das ist ja großartig! Kann man sich gar nicht ausdenken!
Bisher gebe es keinerlei Belege dafür, dass die analysierte Software tatsächlich illegal eingesetzt worden sei.Ja, stimmt, so gut wie keine. Bis auf dass das Landgericht Landshut das geurteilt hat. Aber hey, solche unwichtigen Randdetails kann man schonmal durcheinanderbringen.
Krings forderte, der Club solle an der Aufklärung mitwirken und sein Wissen einbringen, um das Internet sicherer zu machen. "Das wäre tatsächlich ein Dienst an unserem Gemeinwesen."Sehen wir genau so. Deshalb haben wir ja auch gerade eine tiefe Sicherheitslöcher in infizierte PCs reißende Malware aus dem Verkehr gezogen.
Update: Ooooh, das wird ja immer besser! Das Innenministerium von Bayern hat jetzt auch eine Argumentationslinie dafür, wieso das Landgerichtsurteil nicht zählt:
Das Landgericht Landshut entschied im Januar in einem der fünf Fälle, dass das Aufnehmen von Bildschirmfotos rechtswidrig war. Das Landesinnenministerium hingegen argumentiert, dass die Genehmigung auch Bildschirmfotos umfasst - und verweist darauf, dass es dazu noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt.
Mit anderen Worten: Urteile von Landgerichten zählen nicht.
Update: Ein Jurist weist mich gerade auf folgendes hin:
Die Meinung vom Innenministerium ist schon deswegen Bullshit, weil bei solchen Beschlüssen das LG die höchste Instanz *ist* - darüber gibt's nix mehr.
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