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Nun, das wird seit dem nach allen Regeln der Kunst verschleppt.
Im November 2010 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Polizisten wegen Körperverletzung im Amt.Da haben wir schon mal direkt das erste Jahr Verschleppung.
Doch die Prozesseröffnung bleibt aus.Überraschung!1!!
Laut Eisenberg verweist ein Verteidiger auf Termin-Engpässe. Stattdessen schlägt dieser vor, den Prozess gegen Strafbefehl abzuschließen - wegen der Länge des Verfahrens. Die zuständige Richterin signalisiert laut einem Vermerk vom 28. Juli, der der taz vorliegt, Zustimmung: Sofern auch der andere Angeklagte zustimme, sei ein Strafbefehl möglich. Die Obergrenze bei Strafbefehlen liegt bei einem Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung. Oft erfolgen Geldstrafen.Was für eine unglaubliche Frechheit!