[l] Die Idee einer Hausdurchsuchung ist ja schon übel genug, aber was wenn die versehentlich die falsche Wohnung auf den Kopf stellen? Stellt sich raus: Schadensersatz kriegt man dann nicht. Warum auch. Wer nicht unverzüglich öffnet ist selber schuld, wenn die Polizei dann die Tür eintritt. Im Übrigen, und das hat schon fast Mem-Charakter:
Die Polizei bestritt, chaotisch oder grob gewesen zu sein, und berief sich auf Eile durch "Gefahr im Verzug".