[l]Das Tauziehen um die "Gratis-Bild" ist aus der Spaß-Phase raus. Jetzt schreibt der Springer-Verlag Emails an die Dissidenten, in denen sie von "E-Mail-Bombing", einem "rechtswidrigen Eingriff" in ihren Gewerbebetrieb, und "Computersabotage gem. § 303 b StGB" sprechen. Ich denke, dass sie damit deutlich zu weit gegangen sind und bin mir ziemlich sicher, dass Markus Beckedahl sie dafür vor Gericht drankriegen kann, wenn es ihm das wert ist.