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Apple habe überzeugend argumentiert, dass Samsung bei der Gestaltung des Tablets Design-Patente verletzt habe, schrieb Amtsrichterin Lucy Koh zur Begründung ihrer vorläufigen einstweiligen Verfügung, in der sie recht deutlich wurde. "Obwohl Samsung ein Recht dazu hat, mit Apple zu konkurrieren, darf das Unternehmen sich nicht wettbewerbswidrig verhalten, in dem es den Markt mit missbräuchlichen Produkten überschwemmt", so Koh.