[l]Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ärzte Geschenke von Pharmaunternehmen annehmen dürfen. Die Korruptionsgesetze beziehen sich auf Amtsträger, das sind die Ärzte nicht, oder Veruntreuung, dafür müssten die Ärzte aber Beauftragte der Krankenkassen sein, denen sie durch Verschreibung teurerer Medikamente schaden. Die Richter finden, dass das Verhalten korrupt und strafwürdig sei, aber es verstößt eben nicht gegen geltende Gesetze, weil die Politik mal wieder auf ganzer Linie versagt hat. (Danke, Alex)