Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
In der Praxis heißt das, dass ein Internetanschluss ohne IPv6 mangelbehaftet ist und man das bei seinem ISP anmahnen kann. Geräte ohne IPv6-Support können außerdem nicht mehr als internettauglich gelten, man kann das im Einzelhandel reklamieren. In diesem Sinne: gehet hin und mehret die IPv6-Benutzung! (Danke, Lutz)