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2. sagen sie, dass RapidShare selber Prüfpflichten habe für die bei ihnen hochgeladenen Daten, und zwar weil sie ein Bonussystem hatten, das massenhaftes Downloaden einzelner Dateien belohnt hat. Mit anderen Worten: sie haben sich das selbst zugefügt. Finde ich eine akzeptable Begründung an der Stelle. Das haben die sich selbst zuzuschreiben. Konkret:
Der Rapidshare AG wurde mit Urteil vom 14.03.2012 verboten, über 4.000 konkret bezeichnete Musiktitel im Rahmen ihres Onlinedienstes in der BRD öffentlich zugänglich machen zu lassen.Klägerin gegen RapidShare war übrigens die GEMA. Immerhin haben sie die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Vielleicht kann der diesen Vernichtungsfeldzug der GEMA gegen das Internet aufhalten, solange noch Reste von rauchenden Krusten übrig sind.