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Diese haben den Betriebswirt kurz vor Ende des Kessels untergefasst, ihn sowohl von vorne als auch von hinten über eine Minute per Video „abgefilmt“, oder „videografiert“, wie die Polizei es nannte. Dabei war dem Kläger der Personalausweis vor die Brust gehalten worden, angeblich um ihm eine länger dauernde schriftliche Aufnahme seiner Personalien zu „ersparen“.Außerdem haben sie ihm noch einen Platzverweis erteilt und eine Verhaftung angedroht, wenn er sich nicht innerhalb von 15 Minuten entfernt hat. Das hat der Mann nicht gemacht und stattdessen angefangen, die Bürokratie gegen die Polizei in Stellung zu bringen. Erst hat er erreicht, dass die Daten über ihn gelöscht werden, dass der Datenschutzbeauftragte das prüft und bestätigt, und dass das Verwaltungsgericht Freiburg jetzt alle polizeilichen Maßnahmen gegen ihn für unrechtmäßig erklärt hat. Die Polizei hatte diese peinliche Ohrfeige noch durch ein Schuldeingeständnis zu vermeiden versucht, aber das Gericht hat sie damit nicht durchkommen lassen und das amtlich gemacht jetzt.
Der Kläge wurde übrigens durch die Humanistische Union unterstützt. Gut, dass es die gibt. (Danke, Walter)