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Update: Nee, das war eine Fehleinschätzung. Die Raubkopierer-Abmahner benutzen eine andere Rechtsgrundlage, und brauchen auch eh schon einen Richtervorbehalt. Der in der Praxis leider nichts hilft. Damit ist mir allerdings umso unklarer, was das Urteil jetzt eigentlich überhaupt bedeutet. Na wir werden sehen.
Update: Ah, das lawblog eilt zu Hilfe und erklärt das schön.