Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Letzteres kommentierte die BA mit der stets erheiternden Angabe, dass mehr Ergebnisse auf eine Suchanfrage keiner Software der Welt möglich wäre.Zweitens das Arbeitsamt Berlin-Pankow zu der Frage, wann sie eigentlich ihre Schnüffeldatenbanken löschen. Antwort: Nie. Denn, festhalten:
Eine Löschung findet nicht statt, da diese technisch nicht möglich sei.Und drittens das Bundes-Arbeitsamt zu der Frage, wie lange sie die Daten aufbewahren: 13 Jahre. Nanu, 13? Hier ist, was das Gesetz sagt:
Laut Frau Mitschin ergibt sich aus einer dreijährigen Verjährungs- und einer zehnjährigen Berücksichtigungsfrist nämlich eine Mindestaufbewahrungsfrist von 13 Jahren.Aber ist ja noch Zeit, denn das Gesetz gibt es noch nicht so lange. 2015 wird es spannend. (Danke, Frank)