Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die Staatsanwaltschaft gibt sich trotz dieser Ungereimtheiten mit der Erklärung der BND-Juristen zufrieden, weist die Strafanzeige ab und leitet nunmehr Ermittlungen gegen S. ein – wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung.Oh aber natürlich! In Deutschland wird bei Verbrechen der Behörden grundsätzlich das Opfer verfolgt, nicht der Täter!