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Würde eine namentliche Kennzeichnung eingeführt, ”bestünde die Gefahr, dass sich Übergriffe auf Polizeibeamte häufen und berechtigte Schutzinteressen der Beamten gefährdet werden könnten“Das hören wir ja schon seit Jahren. Schutzinteressen, haha. Danach weisen sie darauf hin, dass
die Polizeibeamten der Bundespolizei sich gegenüber einer von ihren Amtshandlungen betroffenen Person legitimieren müssten, ”sofern der Zweck der Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird“.Und das ist ja sicher so gut wie NIE der Fall, dass das den Zweck der Maßnahmen beeinträchtigt. In der verlinkten Antwort auf eine Kleine Anfrage findet sich dann noch dieses Bonmot:
Es liegen keine belastbaren Erkenntnisse und Belege darüber vor, dass mangelnde Individualkennzeichnung die Aufklärung von Rechtsverstößen von Polizeibeamten erschweren würde.Nee, klar. Völlig abwegiger Gedanke, das!
Update: Übrigens… wusstet ihr, dass die Briten ihre Polizisten seit Jahren durchnumerieren? Und da hört man ja auch nichts von gehäuften Übergriffen auf Polizisten.