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In der Begründung zum Verbot wird darauf verwiesen, dass zu den Protesten neben Untergliederungen der Linken, gewerkschaftlichen und sozialen Gruppen auch die Antifaschistische Linke Berlin und die Antifaschistische Revolutionäre Aktion aufrufen. Bei beiden Gruppen bestünde die Gefahr, dass sie in die Bannmeile um den Reichstag vordringen könnten und so die Sicherheit gefährden würden, begründete das Berliner Landeskriminalamt das Verbot.WTF?! DAS ist die Begründung? Die Demo wird verboten, weil zwei antifaschistische Organisationen dazu aufrufen?
D.h. wenn man in Zukunft eine beliebige Demo verbieten will, muss man einfach eine antifaschistische Tarnorganisation gründen und als die zu der Demo aufrufen, und schon, schwupps, war's das?! Das kann ja wohl unmöglich durchkommen, diese Rechtsauffassung?!? (Danke, Sebastian)