Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Aus meiner Sicht ist das ein katastrophales Fehlurteil, weil deren Webserver die Session-ID hätte prüfen können beim Zugriff auf das Bild. Dann hätte man überhaupt erst von einem Zugriffsschutz reden können.
Aber hey, vielleicht war da ja noch mehr dahinter. Ich zitiere mal, was Heise schreibt:
Dazu wurden die Nutzer über einen Hyperlink direkt auf die Unterseiten der Klägerin geleitet, ohne dass sie vorab deren Hauptseite hätten aufrufen müssen. Die Umgehung erfolgte durch Einsetzen einer programmtechnischen Routine.Das kann jetzt alles mögliche oder auch gar nichts weiter heißen.
Ich bin da besonders bissig bei dem Thema, weil das verlinkte Vorurteil von 2003 gegen mich ging. Paperboy, das war meine Suchmaschine. Ich bin damals beklagt worden, weil Verlagshäuser meinten, ich als Suchmaschine dürfe nicht auf ihre Artikel verlinken, sondern nur auf ihre Hauptseite. Das waren Gruner+Jahr und das Handelsblatt. Damals ging es auch schon darum, dass die Verleger es als Urheberrechtsverletzung betrachteten, wenn ich die Überschrift zitierte, und die ersten paar Worte aus dem Artikel. Klar, Google tat schon damals genau das gleiche, nur halt nicht dediziert für Zeitungen. Google News startete direkt nach Bekanntgabe des Urteils. Und in dem Kontext muss man auch die aktuellen Lobbybestreibungen der Verleger sehen.
Das ist ein Rückschritt in die Steinzeit. Ganz, ganz schlimm. Ich geh mich jetzt besaufen.
Update: Unter der Domain gibt es jetzt eine neue Site, mit der ich nichts zu tun habe. Keine Ahnung, wer das ist.