Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Richterin Krüger begründete diese Entscheidung damit, dass die Faustschläge gegen den Kopf des bereits am Boden Liegenden als polizeiliche Maßnahme zur Durchsetzung der Festnahme rechtlich gerechtfertigt waren. Sie berief sich dabei auf einen Polizeiausbilder, der als sachverständiger Zeuge ausgesagt hatte, dass derartige Faustschläge ein angemessenes polizeiliches Mittel darstellen könnten. Der angeklagte Polizist hatte behauptet, keine andere Möglichkeit gehabt zu haben, um die Hände des Geschädigten auf den Rücken zu bringen, mit denen dieser versucht hatte, sein Gesicht gegen Schläge zu schützen.Äh, der hat mit den Händen sein Gesicht vor Schlägen schützen wollen, daher war es angemessen, ihm an den Kopf zu schlagen?! Das hätte ich jetzt von einer Kreml-Untersuchungskommission erwartet oder bei den Chinesen nach dem Platz des Himmlischen Friedens.
Überhaupt ist die ganze Situation mal wieder echt typisch. Zeugen haben ausgesagt, die Polizei habe den Studenten nach seinen Personalien gefragt, und er habe nicht sofort geantwortet sondern erst nach einem Grund gefragt. Das hat gereicht, damit die Berlin Polizei direkt unversehens losgeprügelt hat. Und natürlich haben die Zeugen der Polizei zwar ansonsten nur wenig Gemeinsamkeiten bei ihren Aussagen, aber in einem sind sie sich alle einig: der Student habe "Widerstand" geleistet.
Nicht zu fassen, aber so läuft das in diesem Land. Und deshalb müssen wir selber alles filmen, damit die sich nicht mehr aus solchen Situationen heraus"irren" können.