Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Das Landgericht ging laut einer Mitteilung der Hamburger Justizbehörden davon auch, dass sich YouTube die von den Nutzern ihrer Plattform hochgeladenen Inhalte zu Eigen gemacht hat. Daraus folgten "erhöhte Prüfpflichten" im Hinblick auf die Inhalte der Videos, denen die Google-Tochter nach Auffassung der den Fall behandelnden Kammer nicht nachgekommen ist.Das klingt ja verdächtig nach der bei den Forenhaftungs-Klagen zur Schau gestellten Weltanschauung des LG Hamburg. Na super. Grasen die jetzt alle möglichen "zu Eigen machen" Anwendungsmöglichkeiten der Reihe nach ab, bis im Internet kein Stein mehr steht? Das kann ja nicht mehr lange dauern, bis sie Abgeordnetenwatch zumachen oder den E-Petitions-Server des Bundestags zumachen.
Hoffentlich hat Google mitgekriegt, dass Karlsruhe die ganzen LG-Hamburg-Entscheidungen jeweils wieder gekippt hat, wenn jemand Revision eingereicht hat.