Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Im Interesse der Arbeitgeber ist auch die Zulassung verdachtloser betrieblicher Rasterfahndungen. Sie sollen etwa möglich sein zur Verhütung von Straftaten wie Korruption und Untreue. Dabei kann zum Beispiel ins Blaue hinein abgeglichen werden, ob Beschäftigte die gleiche Anschrift oder Kontonummer wie Zulieferer haben. Auch schwere Pflichtverstöße, wie die Weitergabe von Unternehmens-Interna an die Presse, sollen so aufgeklärt werden können, etwa indem geprüft wird, welche Arbeitnehmer im Dienst mit gut informierten Journalisten telefoniert oder Mails gewechselt haben. Bisher illegale Praktiken von Konzernen wie der Bahn wären künftig also zulässig.CDU! Da weiß man, was man hat!
Und, äh, guckt mal, wie schön sie hier Korruption als Delikt des kleinen Angestellten umzudefinieren versuchen. Dass ich nicht lache. (Danke, Peter)