Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Wer aufgrund möglicher Fehl- oder Frühgeburten vom Arzt ein Beschäftigungsverbot erhält, dem streicht die Agentur für Arbeit in Schleswig-Holstein mit sofortiger Wirkung das Arbeitslosengeld I.Un-glaub-ich. Was für Leute arbeiten eigentlich bei Arbeitsämtern, dass es zu solchen Entscheidungen kommt?! Haben die alle gar keine Seele mehr?! Finster.
„Ein Anspruch auf ALG I besteht bei einem Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft nur, wenn die Schwangere trotzdem für den Arbeitsmarkt verfügbar ist – also nicht jegliche Beschäftigungen, sondern nur bestimmte Tätigkeiten untersagt worden sind“, erklärt Monika Borso, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Lübeck.Grotesk. Mir fehlen die Worte.