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Zwar bestätigte das Opfer schließlich, der Verdächtige habe sie begrapscht. Aber gegen ihn wurde nicht ermittelt, wohl aber gegen Georg B., der in Würzburg in einer internen Vorgesetzten-Besprechung „Nestbeschmutzer“ und „Abschaum“ genannt wurde – auch wenn sich der Kripo-Chef zehn Tage später vor Gericht nicht erinnern kann.Money Quote 2 ist der Grund für die Einstellung des Ermittlungsverfahren, bevor die Ermittlungen überhaupt losgegangen sind:
Als Grund dafür gab sie [Anm: die Staatsanwaltschaft] „wegen erwiesener Unschuld“ an.Prima, woher sie das wussten, ohne ermittelt zu haben. (Danke, Stefan)