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Der Brüller ist das folgende Statement der Staatsanwaltschaft:
"Es gab für den Faustschlag in das Gesicht des Radfahrers keinen Grund", heißt es weiter. Daraus folgert die Staatsanwaltschaft schließlich Bemerkenswertes: "Er [der Radfahrer, d. Red.] hätte sich insoweit dieser Maßnahme im Weiteren auch (straflos) widersetzen dürfen."WOW!