Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die für mich interessanteste Frage an der ganzen Chose war ja, ob ich mich als Blogger auf Quellenschutz berufen kann. Da konnte sie mir auch nicht helfen. Sie erklärte mir, dass ich im wesentlichen die Aussage mit Hinweis auf den Quellenschutz verweigen könne bei ihr, und dann geht das zur Staatsanwaltschaft, und die prüft das dann, ob ich das tatsächlich machen kann. Schade, da hatte ich mir eine klarere Aussage erhofft.
Inhaltlich konnte ich denen nicht weiterhelfen. Das Bild hat mir damals jemand per Mail geschickt, das war vor über einem halben Jahr, so lange hebe ich meine Emails nicht auf. Und weil da kein "Danke, [Name]" dranstand, konnte ich auch noch zu Protokoll geben, dass die Mail von einem Wegwerfaccount bei einem Freemailer mit einem fiktiven Namen gekommen sein wird. Ich frage noch vorsichtig an, ob die wirklich glauben, nach vier Jahren den Verfasser eines Anschlages an einer Uni in Thüringen ermitteln zu können. Sie zeigte sich auch eher zurückhaltend enthusiastisch bezüglich der Aufklärungswahrscheinlichkeit :-)
Aber ich bin jetzt doch neugierig. Vielleicht liest ja hier ein Anwalt für Presserecht mit und mag mir das mal kurz erläutern mit dem Quellenschutz. Mein Eindruck ist, dass ich ein Journalist bin und damit die Aussage verweigern kann. Wenn dem eurer Meinung nach nicht so ist: warum nicht? Was fehlt? (Danke, [Name])