Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen.Glasklar: damit bin ich gemeint, denn ich zitiere hier immer wieder Sätze oder Satzteile. Oh und Dienste wie Rivva oder RSS-Reader können auch mal direkt zumachen.