[l]Der neue Landtag in NRW ist verfassungswidrig. Die haben nämlich keinen Landtagspräsidenten gewählt. Das ist aber nach NRW-Verfassung das erste, was sie tun müssen, und aus gutem Grund: nur der Präsident kann weitere Sitzungen einberufen. Das Parlament kann jetzt nicht stattfinden, weil kein Präsident da ist, um es einzuberufen. Einziger verfassungsgerechter Schritt jetzt: eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht. Die können die Sitzung dann als verfassungswidrig erklären und dann können die nochmal neu loslegen.
Die BESTEN der BESTEN der BESTEN, SIR! (Danke, Fabian)