Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Eine URL konnte sie mir nicht sagen, deutete aber an, dass es um eine Äußerung geht, die auf "der auf Sie zugelassenen Internetseite fefe" steht.
Nun habe ich metronaut.de nur einmal erwähnt, und zwar 2009. Die Meldungen von 2007 sehen für mich als Laien alle nicht nach Amtsanmaßung aus.
Den Termin habe ich gerade auf Anfang Juli verschoben. Wenn sich das wirklich auf eine Äußerung auf fefe.de bezieht, werde ich vermutlich von meinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Update: Aaaah! Hanno mailt mir gerade die Theorie, dass es sich um diese Meldung bei Metronaut handeln könnte, die auf diesen Artikel bei mir verweist. Das klingt in der Tat wie die bisher wahrscheinlichste Variante. Und das könnte in der Tat Amtsanmaßung sein, wenn der Aushang nicht von der Thüringischen Polizei war.