Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Erstens mailt mir jemand, dass das mit § 202c StGB gar nicht so einfach ist, weil schon der Satz, dass der Trojaner nur für Regierungen sei, ausreichen könnte, um den Vorsatz nicht nachweisen zu können. Der ist für die Anwendung von 202c notwendig.
Anders herum heißt das auch, dass andere Trojanerschrauber an ihre Untergrund-Webseiten auch ranschreiben könnten, das sei nur für den Export an Diktaturen im Nahen Osten und die wären dann aus dem Schneider. Solche Verrenkungen gibt es immer, wenn der Staat meint, selbst Zugriff auf offensichtlich widerliche, abstoßende Waffentechnologien haben zu müssen, während er sie den Bürger (zu Recht!) verwehrt. Daher müssen wir schauen, dass wir Trojaner generell ächten, damit auch Regierungen darauf keinen Zugriff haben.
Zu dem Streetview habe ich einige Zuschriften gekriegt. Die Streetview-Fotos sind offenbar schon etwas älter, und die Firma Elaman hat damals noch in der Seitzstraße 23 ihren Sitz gehabt. Das is wohl das verpixelte Schild in Weiß dort.
Dann haben mich diverse Leute belustigt darauf hingewiesen, dass die ihre "Sicherheits"-Produkte in den Sprachen Russisch, Arabisch, Englisch und Deutsch anbieten, und wie schön das doch passen würde.
Die KfW-Schule ist inzwischen umbenannt worden und heißt jetzt Pater-Rupert-Mayer-Gymnasium.
Hier gehen auch Mails zu dem Xing-Profil "Markus Meiler" ein, wo jemand bis 2007 für Siemens den Vertrieb in den Vereinigten Arabischen Emiraten gemacht hat und dann bei Elaman den Vertrieb übernommen hat.