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Alle im Einklang mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts während der Geltungsdauer der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung gewonnene Erkenntnisse und Daten seien daher verwertbar, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Rechtswidrigkeit der Maßnahme festgestellt werde.Gut, in diesem Fall scheint es um Leute zu gehen, die es verdient haben. Dennoch finde ich diese Entscheidung furchtbar, wie ich generell furchtbar finde, dass es hier nicht wie in Amerika völlig klar geregelt ist, dass Beweise nicht verwertet werden können, wenn sie illegal erlangt wurden. So werden unsere Straf"verfolgungs"behörden nie einen Anreiz haben, sich auf legale Ermittlungsmethoden zu beschränken.