Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Der wohl heikelste Punkt ist die darin vorgesehene Regelung, dass die jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden künftig von einem öffentlichen Erörterungstermin absehen können.Das schreit ja geradezu nach Missbrauch! Aber macht euch keine Sorgen:
"Die Behörden werden diese Möglichkeit verantwortungsvoll nutzen und den Verzicht nicht zum Regelfall machen", heißt es in der Begründung zwar.Seht ihr? Alles in Ordnung. Auf freiwilliger Basis wird unser Unterdrückunsapparat großzügig darauf verzichten, von seinen Unterdrückungsinstrumenten Gebrauch zu machen. Meistens.
Selten fand ich ein Versprechen derartig wenig überzeugend. Das hat schon fast CDU-Wahlversprechen-Niveau.