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Vom Verdacht der Beihilfe zum Mord an Bünyamin E. betroffen seien unter Umständen auch die Verantwortlichen der Verfassungsschutzämter und des Bundesnachrichtendienstes. Die Strafanzeige soll klären helfen, ob deutsche Sicherheitsbehörden im Vorfeld des Drohnenangriffs Informationen an die USA weitergegeben haben, die zu dem tödlichen Schlag führten.Na DAS war ja schon LÄNGER mal nötig, dass da mal jemand ein Verfahren einleitet. Ich bin ja mal gespannt, mit welcher lahmen Ausrede sie das einzustellen versuchen werden. Da ist das dann natürlich ein Vorteil, wenn das ein OLG-Richter losgetreten hat, da kommen sie mit dem üblichen Blablah nicht weit und müssen sich mal gehaltvollere Ausreden überlegen.