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http://twitpic.com/ogoi7 - 2 x Filesharing: Auskunftsansprüche nach § 101 UrhG und die zwei zwei Gerichtsakten dazu.Denn so, werte Leser, wird in Deutschland Urheberrecht durchgesetzt. In einem Kommentar zu dem Blogpost sagt der Twitterer dann noch folgendes:
So, für die Statistik: Fall 1: angegebener Wert der Auskunft: 3000,00 € bei 1739 IP-Adressen. Gegenstandswert einer Abmahnung 10000,00 €.
Für die Statistik: Fall 2: kein Wert angegeben oder festgesetzt bei 11306 IP-Adressen. Gegenstandswert einer Abmahnung 50000,00 €(!).
Die Daten wurden zwischen dem 14.09.09 und 16.09.09 sowie zwischen dem 12.09.09 und 18.09.09 erhoben.Das ist inzwischen so ein Breitenphänomen, dass wir es hier nicht mehr mit einer Strafe zu tun haben, sondern mit einer Steuer. Die dann direkt in einen Bailout für die Contentmafia fließt.