[l] Interessantes Update zu der Abmahn-Geschichte mit der taz und dem Spreeblick neulich: Im lawblog schreibt Udo Vetter, dass Frau Schweitzer mit ihrer Redseligkeit womöglich der von ihr beauftragten Firma die Geschäftsgrundlage zerschossen hat. Hintergrund: bei einer Abmahnung verlangen die Anwälte vom Abgemahnten Gebühren. Hierbei geht es nicht darum, dass der bestraft wird, sondern dass das die Gebühren sind, die sonst der Auftraggeber des Anwaltes bezahlt hätte. Der Auftraggeber trägt also ein Risiko, wenn der Abgemahnte nicht zahlen kann oder die Abmahnung sich als haltlos herausstellt, denn dann muss er diese Gebühren zahlen.Natürlich hat da keiner Bock drauf, daher läuft das in der Praxis so, wie Frau Schweitzer das jetzt (versehentlich?) öffentlich angedeutet hat, nämlich dass sie ein "Gesamtpaket" bestellt, und dann im Erfolgsfall einen Anteil des erstrittenen Geldes kriegt, aber im anderen Fall nichts zahlt. Das würde aber heißen, dass sie kein Risiko trägt, und damit auch, dass der Anwalt keine Anwaltsgebühren in Rechnung stellen kann.
Ich als juristischer Laie finde solche Details aus Innereien der Abmahnpraxis immer sehr spannend.