Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Das LG Hamburg hat Ende Juli entschieden, dass ein Webhoster ab Kenntnis auch für nicht offensichtliche Rechtsverletzungen seiner Kunden haftet. Selbst wenn der Hoster gar keinen unmittelbaren Zugriff auf die Daten seiner Kunden hat, sei er demnach verpflichtet, die Veröffentlichung zu unterbinden – etwa durch spezielle Filter oder Firewalls.Danke, Zensursula! Jetzt wo eh alle Filterinfrastruktur haben müssen, da kommt natürlich sofort das Landgericht Hamburg und nutzt das für ihren Kreuzzug gegen die Bevölkerung.
Der Hammer daran ist, dass es um ein ungeschwärztes Urteil (!) ging, das jemand ins Internet gestellt hat, und bei dem sich der Anwalt der Gegenseite ("Ein bekannter Rechtsanwalt aus München") in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Persönlichkeitsrechte! Wegen eines Urteils!! (Danke, Andreas)