Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Sie [die Richter] führten zur Begründung aus, dass die angegriffenen Maßnahmen rechtmäßig gewesen seien, weil sie auf einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage beruht hätten. Sowohl das Innenministerium als auch die zuständige Kommission hätten die Maßnahme aufgrund der Verschärfung der Sicherheitslage gebilligt. Um die Gefahr terroristischer Anschläge rechtzeitig zu erkennen und Informationen über diesen Sachverhalt zu sammeln, sei eine strategische Telefonüberwachung notwendig.In SO EINEM LAND wohnen wir!
Eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahme sei nur begrenzt möglich, da der zuständigen Kommission ein Beurteilungsspielraum zustehe.Äh, ja … und?! Und jetzt noch die Begründung, wieso es OK ist, wenn sie ihm das erst viele Jahre später mitteilen:
Hinsichtlich der Behauptung der verspäteten Mitteilung, erklärte das Gericht, dass es eine längere Zeit nicht möglich gewesen sei, dem Kläger von der Maßnahme Kenntnis zu geben. Erst nachdem der Kläger die Behörden von der Ernsthaftigkeit seines Entschlusses einer "persönlichen Wende" überzeugt habe, habe die Mitteilung in die Wege geleitet werden können.Solange also irgendein verkalkter Amtsschimmel beim BND nicht glauben will (weil sein Gehalt davon abhängt), dass derjenige weiterhin vielleicht möglicherweise ein potentieller Gefährder oder gar theoretischer Terrorist sein könnte, solange wird auch nicht benachrichtigt. Und das ist gut so, findet das Gericht. Und dass der BND überhaupt einfach so beliebige Leute beschnüffelt, das wird gar nicht in Frage gestellt, weil (ausgerechnet!) Regierung und ihre Handlanger vom Innenministerium das so sagen. (Danke, Constanze)