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3.3.1. Bedarf an der Normierung einer Ermächtigungsgrundlage zur Durchführung einer repressiven Online-DurchsuchungUnd es geht noch spannend weiter:Konkreter Bedarf für eine Online-Durchsuchung wird ausweislich der Fragebögen für die folgenden Fallkonstellationen gesehen:
- Sicherung bereits abgeschlossener, verschlüsselt gespeicherter Kommunikation (auch teilweise als "geronnene" Kommunikation bezeichnet), z.B. Daten aus zurückliegendem E-Mail-Verkehr, ICQ-Gesprächsverlauf, z.Z. mittels Steganographie und PGP;
- Sicherung von Dokumenten vor der Ver- bzw. nach der Entschlüsselung. Hierzu gehören auch:
- die Nutzung von privaten Postfächern mit geschlossenem Nutzerkreis ohne Datenaustausch und damit — mangels Kommunikation — ohne Möglichkeit einer TKÜ, sofern die Daten lokal auf einem Rechner gespeichert sind, und
- Straftaten, bei denen tatrelevante Daten nicht im Netz, sondern lokal auf der Festplatte gespeichert sind, z.B. bei Attentatsvorbereitungen, wenn ein offenes Herangehen an den Rechner ausgeschlossen ist, da die Offenheit der Maßnahme weitere Ermittlungsansätze vereigeln würde.
- Sicherung unverschlüsselter Daten, wenn der PC gewohnheitsmäßig nach Benutzung verschlüsselt wird;
- Feststellen von Passwörtern und genutzten Programmen (insbesondere wichtig bei Verwendung von Steganographie und PGP) zur Entschlüsselung von Daten
Die Erforderlichkeit von Online-Durchsuchungen ergibt sich nach den Evaluationsergebnissen unter anderem daraus, dass Tatverdächtige oftmals Passwörter für ihren Rechner nicht preisgeben und folglich — jenseits taktischer Erwägungen — eine offene Durchsuchung (§§ 102 ff. StPO) mit anschließender Beschlagnahme (§§ 94, 98 StPO) und Datenauswertung bei einem passwortgeschützten Rechner von vornherein keinen Zugang zu den gespeicherten Daten ermöglicht.Das ist natürlich eine dreiste Lüge. Selbstverständlich kommt man auch ohne Passwort an die Daten auf dem Rechner dran. Außer wir sprechen hier von einer PGP Passphrase oder sowas. Oder jemand benutzt Truecrypt oder Bitlocker. Lacher am Rande:
Außerdem besteht die Möglichkeit einen Rechner derart zu konfigurieren, dass bei Starten des Rechners durch einen fremden Nutzer bzw. in einer anderen als der üblichen Reihenfolge die Daten automatisch gelöscht werden und nach dem Löschen nicht wieder herstellbar sind. Auch in diesen Fällen wäre eine Durchsuchung nicht Erfolg versprechend.Da sprechen wohl gerade die Oberhauptkommissare Moe, Larry und Curly?
Aber abgesehen davon von den vielen Gründen, warum man sich über diese Leute lustig machen sollte: der Kernpunkt ist, dass sie plötzlich so tun, als könne man mit einem Bundestrojaner gerichtsfeste Beweise beschaffen. DAS ist der eigentliche Skandal. Das stimmt natürlich überhaupt rein gar nicht, weil nicht beweisbar ist, dass der Trojaner nicht die "Beweise" selbst dort hinterlegt hat, ob nun absichtlich oder nicht. Man könnte sich z.B. ein Szenario denken, bei dem die Chinesen einen Rechner über eine Lücke im Bundestrojaner übernehmen.
Aber tut mir leid, ich kann nicht anders, ich muss noch mehr humoristische Details posten:
Schwierigkeiten bereite das Sicherstellen von auf dem Computer bearbeiteten und anschließend auf externen Medien gespeicherten Dateien (z.B. USB-Stick), da diese Speichermedien bei einer konventionellen Durchsuchung aufgrund ihrer Größe häufig nicht gefunden werden könnten.Wie meinen?! Die BESTEN der BESTEN der BESTEN, SIR! Spezialexperten, wo man hinguckt. Und dann schreiben sie noch, dass man vor einer offenen Durchsuchung erst mal eine verdeckte braucht, damit man weiß, wo man gucken muss. Un-faß-bar. Und, mal unter uns, schon deren Sprache sagt ja eigentlich alles. "Ermächtigungsgrundlage zur Durchführung einer repressiven Online-Durchsuchung". Keine weiteren Fragen.
Update: Wikileaks ist überlastet, daher hostet auch der CCC ne Kopie.