Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Nach der Rechtsprechung bestehen beim Setzen von Links im Internetangebot zumutbare Prüfungspflichten, deren Verletzung zu einer Störerhaftung führen kann. Diese Prüfungspflicht besteht auch für die Veröffentlichung von Internetadressen (URL), ohne dass diese verlinkt sind. Eine Überprüfung der von Ihnen in den öffentlichen Petitionen und Diskussionsforen eingestellten URLs durch die Moderatoren ist jedoch nicht möglich, so dass die Verwendung von URLs gänzlich untersagt ist.Na? Ist das nicht toll? Da hat uns die Abmahnmafia den politischen Diskurs im Internet kastriert.
Ob denen klar ist, dass sie da auch ansonsten eine Sorgfaltspflicht haben? Ob die ernsthaft alle Postings in den Foren moderieren? Wenn da z.B. jemand Nazi-Kram oder Werbung für illegale Glücksspielseiten postet, oder von mir aus auch Jugendpornographie (und hier handelt es sich nicht nur um Bilder, auch bloßer Text reicht), dann ist das für die ja nicht besser als wenn das über eine URL geschieht.
Im Übrigen ist die Rechtsprechung nicht gerade klar auf dem Gebiet. Und nicht mal unsere Regierung traut sich bei ihrem Petitionsserver, klar Stellung zu beziehen. Wie traurig ist das denn?!