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Es endet damit, dass eine Novelle des Cybercrime-Abkommens in Verhandlungen zwischen den USA und Russland in eine Sackgasse gerät, weil sich die Russen von den Amerikanern verständlicherweise auf die Füße getreten fühlen, wenn vom Cyberwar die Rede ist: Der Begriff unterstellt doch letztlich, das hier ein aggressiver Akt von staatlich legitimierter Seite ausgeht. Im sogenannten realen Leben wäre so etwas oft genug Grund für den Abbruch diplomatischer Beziehungen und vielleicht sogar Krieg. Die Unterstellung eines Cyberwar aus einem bestimmten Land ist fraglos ein Affront, wenn diese Attacken in Wahrheit von Seiten des organisierten Verbrechens ausgehen.