Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Neben diesem Absatz zu Internetsperren enthält der leicht überarbeitete Entwurf eine Klausel zu Websperren. Den zunächst dafür vorgesehenen Artikel 18 zog die Regierung zwar zurück. Im Gegenzug änderte die Mehrheit der Abgeordneten Artikel 8 so ab, dass damit gerichtlich eine Blockade von Webseiten angeordnet werden kann, wenn deren Inhalte Urheberrechte verletzen und "schwere schädliche Auswirkungen auf Unternehmen oder Verbraucher" haben.Und wie so häufig bei derart schweren Eingriffen:
Von insgesamt 650 Volksvertretern waren zur entscheidenden 3. Lesung nur 236 anwesend.Was für eine Farce.
Wem das noch nicht reicht, der kann sich mal an diesem Brief des "Digital Britain" Ministers delektieren, indem er IP (wie in IP-Adresse) für die Abkürzung für Intellectual Property hält. Und glaube mal gar nicht, dass die bei uns fitter drauf sind, die ganzen Knalltüten.