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Insofern seien die gesetzlichen Vorgaben als vollständig "nichtig" zu deklarieren und die bereits von den Telekommunikationsunternehmen aufbewahrten Daten "unverzüglich zu löschen".Also, liebe Admins bei betroffenen Firmen: löscht die Daten. Jetzt. Sofort. Bevor da irgendwelche Bedenkenträger von der Rechtsabteilung eine Chance hatten, drüber nachzudenken, und ihren Parteigenossen vorgreifend die Rossette von innen zu polieren.
Auf der einen Seite ist das ein großer Sieg für uns, weil sie die Verkehrsdaten als inhaltsrelevant ansehen. Und sie haben sogar eine Teilmenge an Daten definiert, die so persönlich sind, dass man sie gar nicht speichern darf, z.B. Anrufe bei anonymen Telefonberatungen. Aber dann ist da leider auch ein Geschenk an die Contentmafia drin:
Weniger strenge Auflagen knüpfte Karlsruhe daher etwa an die Nutzung von IP-Adressen in Form von behördlichen Auskunftsansprüchen gegenüber Diensteanbietern. Hier sei zum einen bedeutend, dass dabei die zuständigen Ämter die vorsorglich zu speichernden Daten nicht kennen. Vielmehr gehe es nur um "personenbezogene Auskünfte" über den Inhaber eines bestimmten Anschlusses, der von Providern unter Rückgriff auf diese Daten ermittelt worden sei. Systematische Ausforschungen über einen längeren Zeitraum oder das Erstellen von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen ließen sich allein auf Grundlage solcher Auskünfte nicht verwirklichen. Maßgeblich sei zum anderen, dass für solche Auskünfte nur ein von vornherein feststehender kleiner Ausschnitt der Daten verwendet werde.Das ist aus meiner Sicht ein klarer Wink an die Contentmafia, damit die Abmahnindustrie weiterlaufen kann. Sehr, sehr schade. Und schlimmer noch: das Verfassungsgericht hält eine Nutzung der Daten auch zur Gefahrenabwehr für zulässig. Das ist das größte denkbare Scheunentor, mit dem die sich dann immer rausreden können. Oh und sogar für die Verfolgung von bestimmten Ordnungswidrigkeiten dürfen die Daten genutzt werden, wenn man das nur ins Gesetz reinschreibt. Unter dem Strich bin ich eher unzufrieden.
Update: Übrigens, um mal zu zeigen, wie viel Einfluß die Betonköpfe von CDU im Verfassungsgericht haben: die Entscheidung, ob das Gesetz nun nichtig sein soll oder nicht, wurde 4:4 getroffen. Da können wir froh sein, dass der Papier Präsident war. Ich vermute, dass der sich die Nichtigkeit in den Verhandlungen über einen Kuhhandel erkauft hat, und als Gegenleistung hat die Schwarze Pest Fraktion dann ihre IP-Rausgabe für ihre Freunde von der Contentmafia gekriegt. Oder so.
Update: Zur Klarstellung: verfassungswidrig wäre es auch sonst gewesen, aber das nichtig heißt zusätzlich, dass die verfassungswidrige Regelung nicht übergangsweise weitergelten soll.