[l] Ihr werdet es schon gesehen haben: Das OLG Hamburg findet, dass schon das Anklicken von Kinderpornos strafbar ist. Das ist eine furchtbare Fehlentscheidung, weil man im Browser nicht steuern kann, welche Seiten aufgerufen werden und welche nicht. Das sieht man schon am Rickrolling. Generell kann Javascript im Vorder- oder Hintergrund Webseiten "klicken", die der User nicht kennt und von denen er vorher auch nicht wissen kann, welche es sein werden. Vielleicht müssen tatsächlich erst mal ein paar Richter auf die Art im Knast landen, bevor die lernen, sich mal vor dem Urteilen zu informieren.Update: Jetzt kommen hier Mails an, dass da Vorsatz notwendig ist. Ja, stimmt, aber wie soll man das nachweisen?
Update: Im Beck-Blog beraten Juristen darüber, wie das auszulegen ist. Im Übrigen sei angemerkt, dass schon ein Verfahren wegen Kinderpornographie reicht, um einen Menschen ins soziale Abseits zu schieben. Selbst wenn das eingestellt wird, weil sie keinen Vorsatz nachweisen können, kann man dann nur noch den Namen wechseln und aufs Land ziehen.