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Er verwies dem Vorabbericht zufolge darauf, dass bislang kein Gericht in Zusammenhang mit den Liechtensteiner Konten ein Beweismittelverwertungsverbot ausgesprochen habe und dem Ankauf aus Sicht des Bundesfinanzministeriums damit rechtlich nichts entgegenstehe.Aha. Soso.
Update: kleiner Spaß am Rande :-)